Ein Lehrbuch, welches in knapper und didaktisch ausgearbeiteter Form Einführungen in wesentliche Fachgebiete bietet. Es richtet sich gezielt an Studenten, die sich in dieses - für sie neue - Fachgebiet einarbeiten wollen und dafür vorlesungsbegleitende oder zum Selbststudium geeignete Literatur suchen. Die Kenntnis von Fremdwörtern und Fachbegriffen wird dabei nicht vorausgesetzt.
Das Allgemeine Verwaltungsrecht von Manssen vermittelt das unabdingbare Basiswissen für jegliches Verständnis von Verwaltungshandeln - verständlich geschrieben und klar strukturiert. Ein Muss für Jurastudenten in den ersten Semestern, aber auch Studenten im Nebenfach Öffentliches Recht und Examenskandidaten zur Kurzwiederholung.
Inhaltsverzeichnis
1 Grundbegriffe des allgemeinen Verwaltungsrechts
1.1 Die Stellung des allgemeinen Verwaltungsrechts in der Rechtsordnung
1.2 Rechtsquellen des allgemeinen Verwaltungsrechts
1.3 Erscheinungsformen der Verwaltung
2 Die verwaltungsrechtliche Norm
2.1 Das Auffinden einschlägiger Normen
2.2 Der Aufbau verwaltungsrechtlicher normen
2.3 Die Tatbestandsseite verwaltungsrechtlicher Normen
2.4 Sonderfall Beurteilungsspielräume
2.5 Ermessen
3 Die Lehre vom Verwaltungsakt - Allgemeines
3.1 Begriff und Abgrenzung
3.2 Arten von Verwaltungsakten
3.3 Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten
3.4 Formelle Anforderungen an Verwaltungsakte
3.5 Materielle Anforderungen an Verwaltungsakte
3.6 Bekanntgabe von Verwaltungsakten
4 Die Lehre vom Verwaltungsakt - Rücknahme und Widerruf
4.1 Der fehlerhafte Verwaltungsakt
4.2 Rücknahme von Verwaltungsakten
4.3 Widerruf von Verwaltungsakten
4.4 Erstattung von Leistungen
4.5 Wiederaufgreifen des Verfahrens
5 Der verwaltungrechtliche Vertrag
5.1 Begriff und Abgrenzung
5.2 Arten der verwaltungsrechtlichen Verträge
5.3 Rechtmäßigkeitsanforderungen
5.4 Fehlerlehre
6 Weitere Handlungsformen der öffentlichen Verwaltung
6.1 Realakte
6.2 Rechtsverordnungen
6.3 Satzungen
7 Sekundärrechtsschutz
7.1 Überblick
7.2 Amtshaftung
7.3 Enteignungsgleicher Eingriff
7.4 Enteignender Eingriff
7.5 Aufopferung
7.6 Folgenbeseitigungsanspruch
Antworten zu den Übungsfragen
8 - Sachregister