Die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland führt zu einer immer wiederkehrenden Diskussion um eine Deregulierung des Arbeitsrechts durch Verlagerung von koalitionären Regelungsbefugnissen auf die Betriebsvereinbarungsparteien. Aus verfassungsrechtlicher Sicht stellt sich die Frage, inwiefern der Gesetzgeber zu den geforderten Deregulierungen befugt ist. Am Beispiel der Aufhebung des Tarifvorbehalts (
77 Abs. 3 BetrVG) und des Tarifvorrangs (
4 Abs. 3 TVG) wird der der Politik angesichts der grundrechtlichen Gewährleistungen des Art. 9 Abs. 3 GG verbleibende Gestaltungsfreiraum näher bestimmt. Dabei stehen die unterschiedlichen Gewährleistungsdimensionen der Koalitionsfreiheit und die Wirkformen des Gesetzgebers (Ausgestaltung und Eingriff) im Mittelpunkt der Betrachtung.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Schutzbereich der Koalitionsfreiheit Wirkformen des Gesetzgebers im Rahmen der Koalitionsfreiheit Deregulierungsbestrebungen als Ausgestaltung der Koalitionsfreiheit Aufhebung des § 77 Abs. 3 BetrVG als verfassungsgemäße Ausgestaltung Aufhebung des § 4 Abs. 3 TVG als verfassungswidrige Ausgestaltung.