Für Verbraucherkredite (
491, 506 BGB) enthalten die
492 ff BGB zahlreiche Vorschriften zum Schutz eines Verbraucher-Darlehensnehmers. Die
491-512 werden umfassend, aktuell und die ungeklärten Rechtsfragen lösungsorientiert kommentiert. Berücksichtigt werden u. a. die Instrumente des Verbraucherschutzes, die Diskussion um eine verantwortungsvolle Kreditvergabe, die Neuregelungen der
508 und 510, 511 (2016) sowie der neue
512 (2017).
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