Wildes Tanzen, Verstöße gegen die Fastengebote, Hausfriedensbrüche und Beleidigungen - das sind typische Vergehen, die von 1530 bis 1546 in das Duderstädter Strafbuch eingetragen wurden. Diese Delikte, die unter die niedere Gerichtsbarkeit fallen, bieten Einblicke in den städtischen Alltag, über den spektakuläre Mordprozesse nur wenig aussagen. Anhand der typischen Vergehen wird das Auseinanderklaffen von Norm und Rechtswirklichkeit herausgearbeitet. Das Strafbuch mit seinen Eintragungen über Geldbußen gewährt darüber hinaus Aufschluss über Zahlungsmoral und Zahlungsmodalitäten im 16. Jahrhundert.
Heike Bilgenroth-Barke M. A. ist Historikerin und seit 1998 im Verlagswesen tätig.
Inhaltsverzeichnis
1;Inhaltsverzeichnis;8 2;1 Einleitung;10 2.1;1.1 Forschungsstand;12 2.2;1.2 Methodisch;19 2.3;1.3 Quellen;21 2.4;1.4 Fragestellung;22 3;2 Gerichtswesen in Duderstadt von 1450 bis 1550;25 3.1;2.1 Verordnungen des Kurfürsten Albrecht von Brandenburg;25 3.2;2.2 Gerichte in und vor Duderstadt und auf dem Rusteberg;28 3.3;2.3 Reformen Albrechts von Brandenburg und ihre Rezeption;38 3.4;2.4 Ergebnisse der Verordnungstätigkeit Albrechts von Brandenburg;46 4;3 Das Duderstädter Strafbuch von 1530 bis 1546;49 4.1;3.1 Handschriftenbeschreibung;49 4.2;3.2 Aufbau des Duderstädter Strafbuches;50 4.3;3.3 Quellenbewertung und Einordnung in den historischen Kontext;64 5;4 Kriminalität in Duderstadt im 16. Jahrhundert;70 5.1;4.1 Der städtische Frieden in Duderstadt;70 5.2;4.2 Friedensbrüche;73 5.3;4.3 Vielfalt der Frevel;99 5.4;4.4 Auflehnung gegen die Obrigkeit;124 5.5;4.5 Täter und Opfer;132 6;5 Strafgelder und Zahlungsmoral;140 6.1;5.1 Zahlungsmodalitäten;141 6.2;5.2 Abrechnung mit dem Vogt vom Rusteberg;149 6.3;5.3 Zahlungsmoral;150 7;6 Zusammenfassung;156 8;7 Literaturverzeichnis;166 8.1;7.1 Unedierte Quellen;166 8.2;7.2 Gedruckte Quellen;166 8.3;7.3 Darstellungen;166 9;8 Register;175 9.1;8.1 Personenregister;175 9.2;8.2 Sachregister;178 9.3;8.3 Ortsregister;180