Privatpersonen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Restschuldbefreiung erfahren. Seit 01. 10. 2020 können Sie in drei Jahren von Ihren Schulden befreit sein.
Schritt für Schritt erklärt der Ratgeber Verbraucherinsolvenz: Erfolgreiche Schuldbefreiung die richtige Vorgehensweise:
Den außergerichtlichen Einigungsversuch ohne fremde Hilfe durchführen Verbraucherinsolvenzverfahren richtig einleiten Unseriöse Helfer erkennen Voraussetzungen für eine Verfahrenskostenstundung erfüllen Steuerschulden aufteilen Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) richtig nutzen Möglichkeiten der vorzeitigen Restschuldbefreiung Alternative: Insolvenzplanverfahren teurer, aber schneller Die aktuelle Pfändungstabelle
Jörg Wilde, Diplom-Finanzwirt, war mehrere Jahre als Koordinator für Vollstreckung in der Finanzverwaltung tätig und hat zahlreich Verfahren auf dem Weg zur Restschuldbefreiung begleitet. Erfolgreicher Fachautor.
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