Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind deutsche Unternehmen erstmals gesetzlich verpflichtet, die möglichen Menschenrechtsverletzungen in ihren globalen Lieferketten zu analysieren und bei festgestellten Risiken oder Verletzungen Abhilfe zu schaffen, was bis zum Abbruch der Geschäftsbeziehung gehen kann. Der Rechtsberater erläutert unter anderem
welche Unternehmen betroffen sind,
welche Anforderungen sich für diese konkret aus dem LkSG ergeben,
welche Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung drohen
sowie viele weitere Aspekte.
Zahlreiche hervorgehobenene Tipps, Beispiele und Muster helfen bei der praktischen Umsetzung und erleichtern die Vermeidung von Fallstricken.
Prof. Dr. Ulrich Ellinghaus verfügt über umfangreiche Erfahrung im Aufsichtsrecht mit den Schwerpunkten Umwelt-, Arbeitsschutz- und Produktsicherheitsrecht. Er ist Leiter der International Commercial & Trade Global Steering Committee Focus Group, Product Liaison, Anti-Corruption and Compliance Liaison.
Bewertungen
0 Bewertungen
Es wurden noch keine Bewertungen abgegeben. Schreiben Sie die erste Bewertung zu "Unternehmerische Sorgfaltspflichten in der Lieferkette" und helfen Sie damit anderen bei der Kaufentscheidung.