
Das Werk ist kein Anwaltshandbuch, sondern ein Kommentar. Es erfüllt den im Vorwort formulierten Anspruch der Autoren, einerseits einem wissenschaftlichen Ansatz Genüge zu tun und andererseits u. a. mit der Herausarbeitung prozessualer Besonderheiten, von Verknüpfungen und Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten sowie konkreten Anregungen für Vorlagefragen zum EuGH auch in der justiziellen Praxis nützlich zu sein. . . Insbesondere an den direkten Schnittstellen" , § 5 Nr. 2 GeschGehG und § 6 Abs. 1 HinSchG, ist die vergleichende Darstellung und Verzahnung sowie die Möglichkeit, die Kommentierung beider Gesetze in einem Buch nachschlagbar zur Hand zu haben, hilfreich.
RA Sandra Scherbarth in: WisteV 1/2026
zwei Gesetze, die erst mal auf den ersten Blick vielleicht gar nicht so viel miteinander zu tun haben, in einen Kommentar gepackt zwei Regelwerke, die Verknüpfungspunkte haben es gibt so einen gewissen Synergieeffekt Ansatz erfrischend anders.
Die vollständige Videorezension von Marc Oliver Thoma & Michael Rohrlich auf ihrem Youtube-Kanal Risikobasierter Ansatz" findet sich hier
Das Werk überzeugt durch seine klare und stringente Kommentierung. Es ist selten ein Genuss, in einem Kommentar selektiv zu stöbern. Doch hier bereitet die bloße Lektüre einzelner herausgegriffener Passagen schon sprachlich eine Freude und fachlich einen bleibenden Erkenntnisgewinn. Die Doppelkommentierung kann jedem an der Materie Interessierten voll umfänglich empfohlen werden.
Prof. Dr. Gerhard Ring in: Neue Justiz 8/2024
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