Das Beherrschen korrekter Definitionen ist für das Bestehen von Strafrechtsklausuren wesentlich. Einige geläufige Definitionen müssen Sie in jeder Klausur aus dem Gedächtnis abrufen können, ohne lange nachdenken zu müssen. Andere ungewöhnlichere Definitionen sollten zumindest in einer Klausur grob hergeleitet werden können. Gerade für Anfänger ist eine solche Differenzierung schwierig. Dieses Überblickswerk soll das Lernen von Strafrechtsdefinitionen erleichtern. Viel Erfolg in der Klausur und in der Hausarbeit!
Der Autor war an der Universität Leipzig als Dozent und Korrektor für Strafrecht beruflich tätig und hat damit zahlreiche Studierende durch die Scheinklausuren begleitet.
Beruflich ist der Autor als Führungskraft in der sächsischen Finanzverwaltung beschäftigt.
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