Nichterwerbsmäßige Pflegepersonen ergänzen das Teilleistungsprinzip der sozialen Pflegeversicherung. Sie erhalten Leistungen zu ihrer Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Diese müssen sich an ihrer Funktion in der Pflegeversicherung messen lassen, aber auch an den Grundprinzipien der Versicherungszweige.
Zum Jahresende 2021 erhielten knapp 4, 6 Mio. Pflegebedürftige Leistungen nach dem SGB XI. Eine überragende Rolle bei ihrer Pflege und Betreuung spielen Pflegepersonen aus dem Kreis der Verwandten, Freunde und Nachbarn der Pflegebedürftigen, deren sozialversicherungsrechtliche Absicherung Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist. Die Autorin untersucht, unter welchen Maßgaben nichterwerbsmäßige Pflegepersonen in die Sozialversicherung eingegliedert sind und ob dabei die Zielvorgaben der gesetzlichen Regelungen und die Grundprinzipien der Sozialversicherungszweige eingehalten werden. Die Untersuchung zeigt einen Reformbedarf in maßgeblichen Bereichen der derzeitigen Regelung. Dissertationsschrift
Inhaltsverzeichnis
Vorwort Abkürzungsverzeichnis Einführung A. Der Begriff der Pflegeperson nach § 19 SGB XI und die Voraussetzungen ihrer Absicherung nach § 44 SGB XI B. Spezialgesetzliche Regelungen C. Pflegeunterstützungsgeld und soziale Sicherung Zusammenfassung und Ausblick Literaturverzeichnis