
Die Waschmaschine streikt, der Wasserhahn tropft oder das Dach ist undicht. In all diesen Fällen muss ein Handwerker her. Wenn Sie einen Handwerker mit Arbeiten am Haus, mit Reparatur- oder Wartungsarbeiten beauftragen, dann richten sich Ihre Rechtsbeziehungen im Regelfall nach dem gesetzlichen Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Beim Werkvertrag handelt es sich um einen Vertrag, durch den der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werks und der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet werden. In der Realität bietet das Verhältnis zwischen Handwerker und Besteller aber einiges an Potenzial für Ärger, Probleme und Streitigkeiten.
In diesem »kurz&konkret! « erfahren Sie nicht, wie Sie Ihre Waschmaschine oder Wasserhahn reparieren. Sie erfahren aber unter anderem, welche Ansprüche Sie haben, wenn Ihr Handwerker »pfuscht«, mit der Reparatur oder Arbeit in Verzug gerät oder er seinen Kostenvoranschlag überschreitet, welche Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung gestellt werden oder was Sie beachten müssen, wenn Sie einen Handwerkernotdienst beauftragen. Es geht also um rechtliche Fragen, die sich im Rahmen der Beauftragung eines Handwerkers ergeben.
Auf folgende und einige mehr Fragen finden Sie die Antworten in diesem »kurz&konkret! «:
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