Steffen Jauß untersucht das Handeln in fremdem Namen als ein zentrales Merkmal des Stellvertretungstatbestands sowohl in dogmenhistorischer als auch in zivilrechtsdogmatischer Hinsicht. Er identifiziert es als der Zurechnungsentscheidung vorausgehende Drittzuordnung eines Rechtsgeschäfts.
Das Handeln in fremdem Namen ist im deutschen Rechtskreis zentrales Tatbestandsmerkmal der Stellvertretung. Gleichwohl wird es in der Literatur selten eingehend behandelt. Steffen Jauß vollzieht zunächst nach, wie es in den Diskursen des 19. Jahrhunderts seine heutige Funktion erhielt, dann in den Wortlaut des Bürgerlichen Gesetzbuchs Eingang fand und seitdem zunehmend verunklart wurde. Beleuchtet und kritisiert werden außerdem die heute gängigen Verständnisse jenes Handelns einschließlich der darauf gestützten dogmatischen Figuren. Funktional lässt sich das Handeln in fremdem Namen als eine der Zurechnungsentscheidung vorgelagerte, rechtsgeschäftliche Drittzuordnung verstehen, die dem Interessenausgleich aller Beteiligten dienen soll. Dieses Verständnis eröffnet neue Perspektiven auf alte Streitfragen des Stellvertretungsrechts.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Problemstellung
§ 2 Forschungsstand
§ 3 Zielsetzung und Gang der Untersuchung
§ 4 Statusrechtliche Anknüpfung seit dem Mittelalter
§ 5 Dogmatische Neukonzeption der Stellvertretung im 19. Jahrhundert
§ 6 Übernahme der neuen Figur in den Beratungen des BGB
§ 7 Entdeckung und Wandlung des Offenheitsprinzips
§ 8 Zwischenergebnis
§ 9 Vertretung und Zurechnung § 10 Handeln in fremdem Namen als Repräsentation
§ 11 Stellvertretung als gestreckter Tatbestand
§ 12 Zwischenergebnis
§ 13 Bestimmung der Parteien als Gegenstand der Willenserklärung
§ 14 Stellvertretung und allgemeine Vorschriften
§ 15 Sog. Durchbrechungen des Offenheitsprinzip
§ 16 Zwischenergebnis