
Die inhaltlichen Schwerpunkte:
Steuerberatervergütungsverordnung Kommentar
Alles in einem Werk: Grundlagen des Gebührenrechts, Kommentierungen aller Vorschriften der StBVV, ausgewählte Kommentierungen StBerG, Streitwertübersicht für die Finanzgerichtsbarkeit, Gebührentabellen, Verordnungstext und Muster.
Aktuell im Steuerberatervergütungsverordnung Kommentar
Seit der letzten Auflage haben sich zahlreiche Änderungen im Bereich der Steuerberatervergütung ergeben. Selbstverständlich sind alle diese Neuerungen in der aktuellen Auflage bereits berücksichtigt. Es handelt sich im Einzelnen um:
Zuletzt sind wichtige Änderungen zum 1. 7. 2025 durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung in Kraft getreten, u. a. Gebührenerhöhungen von rund 6 % bei den Tabellen A bis D sowie von rund 9 % bei der Zeitgebühr in § 13 Satz 2 StBVV und den Betragsrahmengebühren in § 34 StBVV. Der Zeittakt in § 13 Satz 2 StBVV wurde von einem angefangenen Halbstundentakt auf einen angefangenen Viertelstundentakt umgestellt. Daneben wurden neue Gebührentatbestände geschaffen (z. B. für einen Antrag auf verbindliche Auskunft, die Mitteilung elektronischer Aufzeichnungssysteme und die Mindeststeuererklärung) sowie einige klarstellende (z. B. §§ 3 Satz 2, 33 Abs. 6 StBVV) und redaktionelle Änderungen (z. B. § 40 StBVV) vorgenommen. Besonders praxisrelevant sind die Änderungen im Recht der Vergütungsvereinbarung. Die Regelungen der StBVV sind noch stärker an die Vorschriften des RVG angeglichen worden. Dies zeigt sich durch den Wegfall des § 14 StBVV (Pauschalvergütungsvereinbarung), die Änderungen in § 4 Abs. 1 Satz 1 und 2 StBVV und die Schaffung neuer Vorschriften in § 4a StBVV und § 4b StBVV. Ob die Vergütung noch nach altem oder schon nach neuem Recht zu berechnen ist, richtet sich nach der neu gefassten Übergangsvorschrift des § 41 StBVV.
Rechtssicher auch in schwierigen Fällen
Die einzelnen Vorschriften der Steuerberatervergütungsverordnung sowie § 9a StBerG (Erfolgshonorar), § 64 StBerG (Gebührenordnung) und § 65a StBerG (Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe) werden fundiert kommentiert. Daneben wird ausführlich auf die vereinbaren Tätigkeiten (§ 57 Abs. 3 Nr. 2 und 3 StBerG, § 15 BOStB) eingegangen.
Schnelle Ermittlung der Gebühren
Mit dem neuen Verordnungstext und den aktuellen Gebührentabellen, die radaktionell für den Anwender angepasst wurden, lässt sich das anfallende Beraterhonorar schnell ermitteln.
Alltagstaugliche Arbeitshilfen zur effektiven und effizienten Praxisorganisation
Das Werk enthält Musterverträge und -anträge sowie ein umfassendes Streitwert-ABC der Finanzgerichtsbarkeit. Die Kommentierungen enthalten zudem Berechnungsbeispiele und Praxistipps.
Die inhaltlichen Schwerpunkte:
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