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available from Wikipedia or other free sources online. Ein Affidavit
(nach deutschem Recht die Versicherung an Eides statt) entstammt der
mittelalterlichen Rechtssprache, herkommend von (Ego) affido - "ich
verpflichte (meiner Treue nach/getreulich)". In Ländern, in denen
englisches oder verwandtes Recht (vor allem ehemals britische Kolonien)
angewandt wird, ist das Affidavit eine vom Aussteller (englisch deponent
oder affiant) unterzeichnete und durch dessen Eid beglaubigte Urkunde,
die Aufschluss über die tatsächlichen Verhältnisse gibt. Derartige
Urkunden dienen zum Beispiel bei englischen Zivilprozessen zur
Beweisaufnahme im vorbereitenden Verfahren, werden aber auch
anderweitig, wie im Verkehr mit den Steuerbehörden, genutzt.