Prof. Dr. Wolfgang Martin lehrte von 1995 bis 2015 an der Technischen Hochschule Mittelhessen vor allem Umweltrecht. Er brachte dazu jahrzehntelange praktische Erfahrung mit, hatte er doch als Dezernent im Bereich des Rechtes der Abfallbeseitigung und dann des Immissionsschutzes beim Regierungspräsidium Darmstadt vor allem die Entwicklung des Abfallrechts seit 1980 hautnah miterlebt. Dazu hatte er etliche umfangreiche umweltrechtlich bedeutsame Genehmigungsverfahren als Jurist begleitet.
Ihm gelang es in der heißen Phase des Kampfes um das Weltnaturerbe Grube Messel ab dem Frühjahr 1987, zusammen mit dem Geologen Dr. Reinhard Heil, die prozessuale Wende in dem Verwaltungsstreitverfahren, das mittlerweile den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel erreicht hatte, herbeizuführen. Beide zählten zu den vier oder fünf Bürgern des engsten Widerstandskreises. Erst verteufelt, ja als Beamte dienstlich benachteiligt, verlieh man beiden später großzügig Orden.