Das gänzlich neu gefasste Landeskatastrophenschutzgesetz Baden-Württemberg (LKatSG) ist am 16. Dezember 2025 in Kraft getreten. Es enthält neben einer umfassenden Neuordnung mit einem logischen Aufbau vor allem auch präzisere Regelungen z. B. zu den Aufgaben und Befugnissen, der Leitung, der Katastrophenschutzplanung oder den Kosten. Der vorliegende Kommentar richtet sich gezielt an Praktiker und behandelt die in der Praxis auftauchenden Fragestellungen. Mithilfe zahlreicher Verweise auf Fundstellen in Literatur und Rechtssprechung ermöglicht der Praxiskommentar eine umfassende Übersicht zum Landeskatastrophenschutz.
Dr. Adrian Mehler, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa Baden-Württemberg, Abteilung für Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement, Referat für Katastrophenschutz
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