
Der vorliegende 1. Band enthält für sich genommen nahezu 390 Verfassungsrechtsdokumente nebst den dazugehörigen "Historischen Einführungen". Ihm sind zuvörderst die im Zeitraum zwischen 1806 und 1918 existierenden Verfassungsrechtsdokumente von gesamtdeutscher Bedeutung vorbehalten. Überdies trägt der Band aber auch mit dem in ihm niedergelegten Verfassungsrecht der Anhaltischen Herzogtümer (Anhalt, Anhalt-Bernburg, Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen) und Badens dem Verfassungsrecht der deutschen Einzelstaaten Rechnung.
Inhaltsverzeichnis
Aus den Rezensionen:
" Die Dokumentsammlung geht quantitativ und qualitativ über alle bisherigen einschlägigen Veröffentlichungen hinaus. In der Edition sollen `alle das geltende Verfassungsrecht betreffenden Dokumente des Zeitraumes zwischen 1803/06 und 1918 authentisch erfaßt und systematisch zusammengestellt` werden Berücksichtigt werden in amtlichen Verkündungsblättern oder andernorts publizierten Texte, aber auch nicht veröffentlichte Erschlossen werden die edierten Texte durch eine systematisierte Übersicht für jeden Staat, ferner durch ein strikt chronologisches Gesamtverzeichnis, so daß man auch ohne Register sich rasch einen Überblick der edierten Texte verschaffen kann " (Joachim Lilla, in: Informationsmittel für Bibliotheken IFB, 2007, Vol. 15, Issue 1)
" . . . Die Einführungen zu den Texten sind lebendig, ja glänzend formuliert. Dabei sind gekonnte Porträts der einzelnen (Verfassungs- )Rechtsordnungen entstanden, die durchweg Bezüge zu den abgedruckten Rechtsquellen herstellen und in den Kontext der politischen Geschichte des Landes eingewoben sind. Auch die zeitgenössische Sekundärliteratur wird intensiv verarbeitet. Da im Staatenbund und erst recht im Bundesstaat die Verfassungsgeschichten der Gliedstaaten häufig in den Hintergrund gedrängt warden, schließt die Sammlung bereits im jetzigen Stand große Lücken " (Dr. Bert Schaffarzik, in: Sächsische Verwaltungsblätter, 1/May/2009, Vol. 17, Issue 5, S. 128)
" . . . Das Werk . . . verbindet sinnvoll zwei Leitmotive, die gesamtdeutsche Hauptströmung und die ineinander verwobenen Parallelstränge der einzelstaatlichen Entwicklung. . . . Ergänzend ist ein eigenständiger Band mit einem Gesamtregister geplant. Mit seiner Dokumentensammlung ist Michael Kotulla ein beachtliches, zweifelsohne bereicherndes Werk gelungen, das eigenständig neben das bisher zu dieser Epoche verfügbareMaterial . . . tritt und eine wohlwollende Aufnahme der Fachwelt verdient. Der verfassungsgeschichtlich interessierte Jurist kann nun auf ein umfassendes `Nachschlagewerk` zugreifen . . . " (Professor Dr. Christian Seiler, in: JZ Juristen Zeitung, 20/November/2009, Vol. 64, Issue 22, S. 1112 f.)
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