Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 17 Punkte, Universitä t Mü nster, Veranstaltung: Familien- und Erbrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Relevanz der Auslegung spielt bei Verfü gungen von Todes wegen eine erhebliche Rolle. Dieses hä ngt zum einen damit zusammen, dass die erbrechtlichen Regeln und Begrifflichkeiten Laien regelmä ß ig nicht oder nur wenig bekannt sind und trotzdem letztwillige Verfü gungen oft ohne juristische Beratung abgefasst werden. 1 Ferner liegt zwischen Testamentserrichtung und Erbfall nicht selten eine erhebliche Zeitspanne, in denen sich die tatsä chlichen Verhä ltnisse maß geblich ä ndern kö nnen. 2 So kommt es nach dem Erbfall immerwä hrend zu Streitigkeiten ü ber die Verteilung der Erbmasse beziehungsweise zur Frage wer ü berhaupt Erbe geworden ist, ein Vermä chtnis erhalten hat, unter Umstä nden aber nur in Anrechnung seines ohnehin bestehenden Erbteils. In diesen Fä llen bedarf es mangels Mö glichkeit den Erblasser nunmehr nach seinen Vorstellungen zu befragen der Hilfe von Juristen. Hier beginnt unlä ngst der Raum der Auslegung von Verfü gungen von Todes wegen, die sich nicht unerheblich von der allgemeinen Auslegung des Zivilrecht unterscheidet. Der erbrechtliche Auslegungsvertrag ist dabei ein weiteres zur Verfü gung stehendes Mittel, Rechtsklarheit zu schaffen. Die in Betracht kommenden Erben und Bedachten kö nnen sich darin verbindlich auf eine fü r sie geltende Auslegungsvariante festzulegen und auf diesem Wege die Unsicherheit ü ber die bestehende Rechtslage beseitigen.