Der Umgang mit überzähligen Embryonen, die nach einer In-vitro-Fertilisation entstanden sind, aber nicht mehr für eine Schwangerschaft benötigt werden, beherrscht seit einigen Jahren die gesellschaftliche Debatte. Umfang und Grenzen des Schutzes menschlicher Embryonen werden kontrovers diskutiert. An dieser Stelle treten viele verfassungsrechtliche und zivilrechtliche Probleme hinsichtlich des Status der Embryonen in vitro auf. In dieser Untersuchung werden durch Rechtsvergleichung zwischen Deutschland und Südkorea die Zulässigkeit der möglichen Verfahrensweise mit überzähligen Embryonen - Kryokonservierung des Embryos, Verwendung für medizinische und wissenschaftliche Forschung oder pränatale Embryoadoption - in beiden Ländern dargestellt und analysiert.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Umgang mit überzähligen Embryonen Verfassungsrechtliche und zivilrechtliche Status des Embryos in vitro Gesetz über Bioethik und Sicherheit (BioEG) Pränatale Embryoadoption Reproduktionsmedizin Südkorea Kryokonservierung Erbfähigkeit des Embryos in vitro Die verbrauchende Forschung mit überzähligen Embryonen Rechtsvergleichung Sachqualität des Embryos in vitro Lebensschutz und Menschenwürdeschutz des Embryos in vitro Embryonenschutzgesetz (ESchG) Stammzellgesetz (StZG) Forschungsfreiheit.