Wer Zugang zu diesem Lehrbuch hat, hat den Schlüssel für eine tiefe Durchdringung des Stoffs in Händen. Mit einem Wort: Band III bestätigt die Ausführungen zu Band I: Das Werk ist rundherum empfehlenswert. Dr. Friedrich-Wilhelm Gülsdorff, Präsident des VG Meiningen a. D. , in: ThürVBl. 3/2013Mindestens jede Hochschule mit Lehrangeboten zum Verwaltungsrecht und spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien kommen an der Neuauflage nicht vorbei. RA Dr. Matthias Wiemers, Darmstadt/Berlin, in: Verwaltungsrundschau 6/2014Der Ehlers/Fehling/Pünder gehört in jede Bibliothek, die einen Mindestbestand an Literatur des öffentlichen Rechts aufweist. Das Gesamtwerk ist preislich kein Leichtgewicht, allerdings bekommt man für sein Geld auch viel. Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Bayreuth, in: BayVBl 8/2014Studierenden und Referendaren, die sich in die behandelten Rechtsgebiete vertieft einarbeiten wollen, ohne dabei den Blick für das Wesentliche zu verlieren, kann der Band nur empfohlen werden. Akad. Rätin a. Z. Dr. Andrea Kießling, Bochum, in: Deutsches Verwaltungsblatt 10/2014Schon seine physische Präsenz strahlt das von allem neumodischen EDV-Firlefanz ungetrübte Selbstbewusstsein gediegener Gelehrsamkeit eines "Großen Lehrbuchs" aus. . . . Als Fazit kann daher dazu aufgerufen werden, einmal wieder den Bildschirm zu verlassen und die Bibliothek aufzusuchen, wo sich hoffentlich bald dieser Dritte Band des Besonderen Verwaltungsrechts von Ehlers, Fehling und Pünder findet. Dr. Malte Graßhof, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts, Karlsruhe, in: VBlBW 4/2014