Die Rahmenbedingungen des parlamentarischen Regierens haben sich in der Berliner Republik durch den Wandel des Parteiensystems sowie die Europäisierung verändert. Arne Pilniok analysiert aus institutionell-organisatorischer Perspektive diesen Kernbereich des Verfassungsrechts als Jus Politicum.
Parlamentarisches Regieren verlangt nach kontinuierlicher Zusammenarbeit von regierungstragenden Fraktionen, ihren politischen Parteien und der Regierung selbst. Dabei handelt es sich um Gruppen von Amts- und Mandatsträgern mit unterschiedlichen Interessen, die ihre gemeinsame Handlungsfähigkeit erst herstellen müssen. Parlamentarisches Regieren ist daher gekennzeichnet durch Koordination, Kooperation, Konfliktbegrenzung und wechselseitige Kontrolle im Sinne einer spezifischen Governance-Struktur des politischen Systems. Dessen Rahmenbedingungen haben sich in der Berliner Republik durch den Wandel des Parteiensystems sowie die Europäisierung grundlegend verändert. Vor diesem Hintergrund analysiert Arne Pilniok aus institutionell-organisatorischer Perspektive Dogmatik und Praxis parlamentarischen Regierens unter dem Grundgesetz.