Die Neubearbeitung der
581-606 BGB von 2024 enthält neben der umfassenden Auswertung von Rechtsprechung und Wissenschaft in den Bereichen des Pacht- und des Leihvertragsrechts gezielte Darstellungen der aktuellen Rechtsentwicklungen, etwa im Themenbereich des Einflusses der Corona-Pandemie auf die Gewerberaumpacht. Das Pachtrecht wird in seiner Anwendbarkeit auf vielfältige Pachtgegenstände (vom Kleingarten bis zum Unternehmen, vom Jagdausübungsrecht bis zum Betrieb von Energienetzen) und in seinem Zusammenspiel mit zahlreichen anderen Rechtsgebieten (vom Mietrecht bis zu bestimmten Aspekten zB des Kartell- oder Steuerrechts) charakterisiert, eingeordnet und erörtert.
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