Inwiefern bieten das materielle Recht und das Verfahrensrecht Schutz für Personen, deren Rechte und Interessen Gegenstand eines Kollektivverfahrens waren und die durch dessen Ergebnis in ihrer Rechtsstellung benachteiligt wurden, insbesondere wenn diese Benachteiligung auf eine mangelhafte Prozessführung ihrer Repräsentanten zurückzuführen ist?
Inwiefern gewähren das materielle Recht und das Prozessrecht Schutz für Personen, deren Rechte und Interessen Gegenstand eines Kollektivverfahrens waren und die durch dessen Ergebnis in ihrer Rechtsstellung benachteiligt wurden, insbesondere wenn diese Benachteiligung auf eine mangelhafte Prozessführung ihrer Repräsentanten zurückzuführen ist? Haften die Repräsentanten für darauf zurückgehende Schäden? Können sich die mangelhaft repräsentierten Personen der vom Kollektivprozess ausgehenden Bindungswirkung ausnahmsweise unter Berufung auf die nur mangelhafte Prozessführung durch ihre Repräsentanten entziehen? Jan Paul Gollnast untersucht diese Fragen anhand von Verbandsklagen nach dem VDuG. Die Perspektive wird erweitert durch eine vergleichende Betrachtung des US-amerikanischen class action-Verfahrens, für welches ex-post-Schutzmechanismen gegen die Risiken mangelhafter Repräsentation ebenfalls Aufmerksamkeit erfahren.
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Problemstellung - Risiken mangelhafter repräsentativer Prozessführung im kollektiven Rechtsschutz, insb. im VDuG-Verfahren
Teil 2: Verfahrens- und materiell-rechtliche Grundlagen zum VDuG-Verfahren und zur US-amerikanischen class action
Teil 3: Materiell-rechtlicher ex-post-Schutz durch eine Haftung der Repräsentanten für eine nicht sach- und interessengerechte Prozessführung
Teil 4: Begrenzter prozessrechtlicher ex-post-Schutz gegen mangelhafte Repräsentation im Kollektivverfahren
Teil 5: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse