Im Gegensatz zu anderen Bereichen des Kollisionsrechts ist das internationale Sachenrecht in der Europäischen Union bislang nicht vereinheitlicht. Nina Fischer vergleicht die mitgliedstaatlichen Kodifikationen sowie weitere ausgewählte Rechtstexte und erarbeitet auf dieser Grundlage einen Vorschlag für ein europäisches Internationales Sachenrecht.
In the European Union, the rules of international property law have not yet been harmonized, which is why the Member States continue to rely on their respective national regulations of private international law. Nina Fischer describes the difficulties this situation poses for the single market and the common legal area. She argues that the harmonization of international property law by the European Union is a necessary part of the solution. After providing an overview of the legal prerequisites for such harmonization and the approaches that already exist, a comparative analysis of the Member States' codifications of international property law serves to identify the key issues that any harmonization effort must address. This is followed by a concise discussion of the methods to be applied and the objectives pursued in the process of harmonization. The core of the study consists of comparative examinations of the Member States' codifications and other selected legal texts, as well as the ensuing discussions of possible solutions to the individual issues in light of the objectives previously outlined. Finally, the proposed regulation is presented in German, English, and French versions. The fundamental connecting factor remains the situs (the place where the property is situated). This connecting factor is supplemented by a few narrowly defined exceptions. Within clearly delineated limits, party autonomy is permitted. A central feature of the proposal is a detailed regulation of the change of applicable law (statute change). In der Europäischen Union sind die Vorschriften des Internationalen Sachenrechts bislang nicht vereinheitlicht, weshalb die Mitgliedstaaten weiterhin auf ihre jeweiligen nationalen Regelungen des Internationalen Privatrechts zurückgreifen. Nina Fischer beschreibt, welche Schwierigkeiten für den Binnenmarkt und den einheitlichen Rechtsraum damit einhergehen und benennt die Vereinheitlichung des Internationalen Sachenrechts durch die Europäische Union als notwendigen Bestandteil der Lösung. Nach einem Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen einer solchen Vereinheitlichung und über die bereits vorhandenen Ansätze werden mittels einer rechtsvergleichenden Umschau zu den mitgliedstaatlichen Kodifikationen des Internationalen Sachenrechts die für eine Vereinheitlichung relevanten Fragestellungen festgelegt. Es folgt eine kurze Auseinandersetzung mit den bei der Vereinheitlichung anzuwendenden Methoden und den mit ihr verfolgten Zielen. Den Schwerpunkt der Arbeit bilden die rechtsvergleichenden Untersuchungen der mitgliedstaatlichen Kodifikationen sowie weiterer ausgewählter Rechtstexte und die darauf basierenden Diskussionen der möglichen Lösungen für die einzelnen Fragestellungen im Hinblick auf die zuvor erörterten Ziele. Abschließend wird der Regelungsvorschlag in einer deutschen, einer englischen und einer französischen Fassung präsentiert. Grundsätzlicher Anknüpfungspunkt bleibt dabei der Belegenheitsort. Diese Anknüpfung wird ergänzt durch einige eng umrissene Ausnahmen. In klar festgelegten Grenzen wird die Rechtswahl zugelassen. Zentral ist eine detaillierte Regelung des Statutenwechsels.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Kapitel 1 Die Ausgangslage für eine Rechtsvereinheitlichung
Kapitel 2 Rechtsvergleichender Überblick über das Internationale Sachenrecht in Europa
Kapitel 3 Regelungsmethode und -ziele im Internationalen Sachenrecht der Europäischen Union
Kapitel 4 Anwendungsbereich und Umfang des Regelungsvorschlags sowie Begriffsbestimmungen
Kapitel 5 Grundsatz der lex rei sitae und Statutenwechsel
Kapitel 6 Ausnahmen von der lex rei sitae
Kapitel 7 Regelungsvorschlag