Sogenannte "Fliegende Bauten" spielen im täglichen Leben eine große Rolle: temporäre Architektur, wie etwa Tribünen, Traglufthallen oder Bühnenbauten, wird immer häufiger angewendet. Kürzlich hat der Gesetzgeber das zugehörige Regelwerk reformiert. Die beiden Praktiker Dr. Roland Ondra (statische Berechnungen) und Hartmut H. Starke (Bauordnungsrecht) extrahieren aus den unübersichtlichen technischen Standards und Regeln die wichtigen Aspekte fürden sicheren Umgang mit "Fliegenden Bauten" aus Sicht der Eventbranche.
Temporäre Architektur umgibt uns im urbanen Raum in Form von verhüllten Gebäuden oder großen Werbetransparenten, die an einer Gerüstkonstruktion hängen. Im Bereich der Veranstaltungstechnik finden sich vorübergehende Aufbauten als Standard wieder - nur wann ist eine solche Installation ein "Fliegender Bau" und welche Vorschriften finden dabei Anwendung? Die Antworten auf diese Fragen findet der interessierte Anwender und Nutzer in der Neuerscheinung "Handbuch Fliegende Bauten": In vier Aufsätzen werden die Berechnungsgrundlagen für Fliegende Bauten auf Basis der gültigen Normen inklusive der sich abzeichnenden zukünftigen Regelungen dargestellt, sowie der Umgang mit der 2010 novellierten Musterrichtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten und der zugehörigen Musterverwaltungsvorschrift erläutert.
Die DIN 4112 Fliegende Bauten wurden im Jahr 2011 durch die Europäischen Normen DIN EN 13814 & DIN EN 13782 baurechtlich eingeführt und werden i, Handbuch Fliegende Bauten behandelt.
Ein Kapitel zur historischen Entwicklung und Einordnung temporärer Architektur (von Prof. Berthold Burkhardt, TU Braunschweig) rundet das Handbuch ab. Auf 213 Seiten finden sich zahlreiche Abbildungen, Berechnungshinweise und Tabellen, die für die tägliche Arbeit unerlässlich sind.