
Rom I-VO und Rom II-VO beinhalten Vorschriften zum Schutz einer als schwächer empfundenen Partei. Die Autorin zeigt, dass der Schwächere" vom europäischen Gesetzgeber in verschiedenen Zusammenhängen auf ungleiche Weise geschützt wird, und untersucht, ob es einen kollisionsrechtlich validen Grund für die unterschiedlichen Regelungsmodelle gibt.
Der Schutz einer als schwächer empfundenen Partei hat auch im Internationalen Privatrecht in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung gewonnen. In nahezu allen internationalen Regelwerken kommen deshalb vornehmlich Verbraucher und Arbeitnehmer in den Genuss besonderer kollisionsrechtlicher Vorschriften.
Diesen Umstand thematisiert das Buch für das europäische Kollisionsrecht. Sowohl die Rom I-VO als auch die Rom II-VO halten spezielle Anordnungen zum Schutz einer als schwächer empfundenen Partei bereit. Die Autorin zeigt mit Blick auf die einschlägigen Vorschriften, dass der «Schwächere» vom europäischen Gesetzgeber in verschiedenen Zusammenhängen auf sehr unterschiedliche Weise geschützt wird. Sie geht deshalb der Frage nach, ob es einen kollisionsrechtlich validen Grund für die Wahl unterschiedlicher Regelungsmodelle gibt.
Inhaltsverzeichnis
Schutz des Schwächeren im Internationalen Privatrecht Ausgestaltung des Schutzes der schwächeren Partei in Rom I- und II-VO Begründungsansätze: Entwicklungsgeschichte, Informationsasymmetrien, Abhängigkeitsverhältnisse, Verhandlungsmacht, «Besonderheit» der Vertragsart Alternativvorschlag Rechtswahlmodelle: Ausschluss der Rechtswahl, bedingte/beschränkte/überlagerte Rechtswahl.
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