Wer ist berechtigt, vertragsbezogene Gestaltungsrechte wie das Rücktritts- oder Anfechtungsrecht auszuüben, wenn es zu einem Wechsel der Beteiligten kommt? Bislang konnte diese Frage nicht dogmatisch zufriedenstellend beantwortet werden. Neben der Entwicklung einer stimmigen Lösung untersucht Florian Martin Pregler das Institut der Vertragsimmanenz umfassend.
Diese Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2024 der Alumni-Vereinigung Augsburg ausgezeichnet.
The author studies who is entitled to exercise the right to alter a legal relationship if the parties to the contract change, giving as an example the right of withdrawal. Up to now it has not been possible to provide a satisfactory answer to this question from the perspective of legal dogmatics. In addition to the development of a consistent solution, the author deals with the institution of inherency in the contract.
This work was awarded the Augsburg Alumni Association's 2024 Doctoral Prize. Wer ist berechtigt, vertragsbezogene Gestaltungsrechte auszuüben, wenn es zu einem Wechsel der Beteiligten kommt? Bislang konnte nicht dogmatisch zufriedenstellend beantwortet werden, wer in diesen dynamischen Situationen etwa zurücktreten oder anfechten kann. Florian Martin Pregler schlägt vor, die Antwort an den wirtschaftlichen Auswirkungen der Ausübung bzw. Nichtausübung dieser Rechte zu orientieren. Umgesetzt wird dieser Gedanke durch eine vertragsimmanente Aufspaltung der Rechtszuständigkeit. Es entsteht eine Bruchteilsgemeinschaft, deren Vorschriften fruchtbar gemacht werden, um das Zusammenwirken der Beteiligten bei der Ausübung vertragsbezogener Gestaltungsrechte zu strukturieren. Auch das Institut der Vertragsimmanenz wird eingehend untersucht.
Diese Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2024 der Alumni-Vereinigung Augsburg ausgezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Gang der Untersuchung
II. Methodik
B. Grundsätzliches über Schuldverhältnis und vertragsbezogene Gestaltungsrechte
I. Grundsätzliches zum Schuldverhältnis
II. Grundsätzliches zu Gestaltungsrechten
III. Die heute übliche Klassifizierung
C. Vertragsimmanenz
I. Bisheriges Vorkommen des Begriffs der Vertragsimmanenz
II. Versuch einer Definition
III. Unterschiede und Verhältnis zur ergänzenden Vertragsauslegung
D. Vertragsbezogene Gestaltungsrechte bei der Abtretung
I. Rechtsnatur der Abtretung
II. Rechtsfolgen der Abtretung
III. Erkenntnisse für Legalzessionen
E. Vertragsbezogene Gestaltungsrechte bei dem Vertrag zugunsten Dritter
I. Rechtsnatur des Vertrages zugunsten Dritter
II. Rechtsfolgen des Vertrages zugunsten Dritter
F. Vertragsbezogene Gestaltungsrechte bei der Schuldübernahme
I. Einleitendes
II. Die Dogmatik der Schuldübernahme
III. Rechtsfolgen der Schuldübernahme
IV. Schuldbeitritt und Vertragsübernahme
G. Wesentliche Ergebnisse