Die Schadensquantifizierung im kollektiven Rechtsschutz ist ein wenig erforschtes, aber zentrales Thema. Rhea Dittmann plädiert für eine Abkehr von der einzelfallbezogenen Schadensberechnung und untersucht auf Basis gerichtlicher Schätzung und gesetzlicher Pauschalierung effiziente Lösungsansätze für Massenschäden.
Rhea Dittmann beleuchtet die bislang wenig beachtete Schadensquantifizierung in kollektiven Rechtsschutzverfahren. Während bisher vor allem die prozessuale Ausgestaltung von Sammelklagen im Fokus stand, rückt hier die praktische und rechtliche Herausforderung der Massenschadenabwicklung in den Vordergrund. Die Beteiligten einer Sammelklage erwarten schließlich einen Ausgleich ihres individuellen Schadens - doch eine Einzelberechnung ist bei Massenschäden kaum praktikabel. Die Autorin analysiert die Abkehr von der individualprozessualen Schadensberechnung zugunsten kollektiver Effizienz. Dabei werden zwei zentrale Methoden zur Schadensquantifizierung diskutiert: die gerichtliche Schätzung und gesetzliche Pauschalierung. Unter Rückgriff auf das US-amerikanische Recht entwickelt Rhea Dittmann praxisrelevante Ansätze für eine funktionstüchtige Ausgestaltung kollektiver Leistungsklagen.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Einleitung und Gang der Untersuchung
§ 2 Grundlagen
A. Massenschäden - eine Begriffsbestimmung
B. Die Abwicklung von Massenschäden - Ziele und Zwecke des kollektiven Rechtsschutzes
C. Prozessuale Instrumente für Massenschadensfällen
D. Grundsätze des Schadensrechts in Deutschland, Europa und den USA
§ 3 Quantifizierungsmethoden für Schadensersatz in kollektiven Klagen
A. Schadensschätzung
B. Gesetzliche Pauschalierungen
§ 4 Ergebnisse und Vorschläge
A. Ausgangspunkt: Genauigkeit vs. Effektivität und Effizienz
B. Schadensschätzung .
C. Schadenspauschalierung
D. Anpassung des Schadens- und Beweisrechts für Massenschäden
E. Ergebnisse in Thesenform