Eine Haftung ist für den Betroffenen meist unschön, manchmal endet sie sogar in einer persönlichen Katastrophe. Das Thema Haftung von Geschäftsleitern rückte auf Grund von verschiedenen Ereignissen in der Wirtschaft immer weiter in das Interesse des Publikums. Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema der Haftung deutscher und englischer Geschäftsleiter im Innenverhältnis, d. h. gegenüber der Gesellschaft bzw. gegenüber Mitgesellschaftern. Es geht dabei konkret um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Geschäftsführer einer deutschen Personenhandelsgesellschaft bzw. einer englischen partnership für ein Fehlverhalten gegenüber der Gesellschaft haftet. Dies erweiternd wird untersucht, ob auch andere Gesellschafter und möglicherweise sogar Nichtgesellschafter, d. h. die Unternehmensleitung, für ein Fehlverhalten gegenüber der Gesellschaft haften. Die Haftung wird damit nicht an eine Organstellung einer Person, sondern vielmehr an die ausgeübte Funktion geknüpft. Durch gebildete Haftungsfallgruppen wird eine einheitliche Haftungssystematik entwickelt, in die einheitliche Haftungsprivilegierungen bzw. Haftungsbefreiungen eingebettet sind.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Entwicklung eines einheitlichen Haftungssystems der Innenhaftung der deutschen Personenhandelsgesellschaft im Vergleich zur englischen partnership Gesellschaft Haftungssystem sollte nicht nur die Haftung des herkömmlich mit der Geschäftsführung zuständigen Organs der Gesellschaft zum Inhalt haben Einschluss von Gesellschaftsdritten Bindeglied einer einheitlichen Haftung Haftung nicht an eine Organstellung einer Person, sondern an die ausgeübte Funktion knüpfen Funktionaler (und nicht organbezogener) Haftungsansatz Systematisierung von Haftungsfallgruppen Einheitliche Haftungsprivilegierungen bzw. Haftungsbefreiungen Tragendes Instrument Rechtsvergleich Untersuchung nach gemeinsamen Prinzipien beider Rechtsordnungen.