Jährlich eröffnen in Deutschland über 1. 000 Katholiken ein
Ehenichtigkeitsverfahren, um ihre kirchliche Ehe für von Anfang an
nichtig erklären zu lassen und unter Umständen "neu" zu heiraten. Etwa zwei Drittel der Ehenichtigkeitsprozesse haben Erfolg. Grund für die Nichtigkeit der Ehe ist meist ein Mangel im Ehekonsens der Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung.
Die vorliegende Arbeit untersucht Möglichkeiten der Bestätigung und Heilung von Ehen, die wegen Ehekonsensmangels von Anfang an nichtig sind, sich aber später zu Ehen im vollständigen katholischen Sinne entwickeln.
Georg Dietlein, Jahrgang 1992, Magister iuris, B. Sc. (BWL),
Studium der Rechtswissenschaften, der Betriebswirtschaftslehre und der katholischen Theologie in Köln und Bonn.
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