Vorstandsmitglieder unterliegen einer weitreichenden Pflichtenbindung. Die bestehenden Haftungsrisiken lassen sich nach den aktienrechtlichen Vorschriften nur bedingt einschränken. Es sprechen daher gute Gründe für eine Haftungsbeschränkung im Einzelfall unter Fürsorgegesichtspunkten.
Das Buch untersucht die Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Begrenzung der Regresshaftung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft. Wird die Gesellschaft aufgrund eines vermeintlichen Managementfehlers in Anspruch genommen oder wird gegen diese eine Geldstrafe oder -buße verhängt, sind die Aufsichtsratsmitglieder in der Regel zur Durchsetzung bestehender Regressansprüche gegen die Vorstandsmitglieder aus
93 Abs. 2 Satz 1 AktG verpflichtet. Die bestehenden Haftungsrisiken lassen sich nach den aktienrechtlichen Vorschriften nur bedingt einschränken. Auch eine D&O-Versicherung bietet nicht in jedem Fall Schutz vor einer finanziellen Überforderung der Vorstandsmitglieder. Es sprechen der Autorin zufolge daher gute Gründe für eine Beschränkung der Haftung im Einzelfall unter Fürsorgegesichtspunkten.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Haftungsgefüge und Haftungszweck Regresshaftung gemäß § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG Durchsetzung von Regressansprüchen Haftungsbeschränkung und -ausschluss durch Vereinbarung, Beschluss, Zustimmung oder Weisung Regresshaftung und Versicherungsschutz Regresshaftung im Fall von gegen die Gesellschaft verhängten Geldstrafen und Geldbußen Beschränkung der Innenhaftung unter Fürsorgegesichtspunkten.