Der Autor untersucht die noch unzureichenden chinesischen Regelungen für den Gläubigerschutz vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Da das Sicherungssystem im Eröffnungsverfahren zu einfach und ohne Flexibilität ist, erörtert er Verbesserungsmöglichkeiten des neuen chinesischen Insolvenzgesetzes.
Der Autor untersucht, ob und wie die noch unzureichenden chinesischen Regelungen für den Gläubigerschutz vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verbessern sind. Das bisherige Sicherungssystem im Eröffnungsverfahren ist zu einfach und ohne Flexibilität. In Anbetracht der Tatsache, dass im Insolvenzeröffnungsverfahren die Interessen von Schuldnern und Gläubigern in besonderem Maße aufeinandertreffen, stehen folgende Problembereiche im Vordergrund: Der Schutz vor Vermögensverschiebungen des Schuldners im Eröffnungsverfahren, der Schutz vor dem ungeregelten Zugriff der Gläubiger auf das schuldnerische Vermögen sowie die Sicherung des im Eröffnungsverfahren verschobenen Schuldnervermögens nach der Verfahrenseröffnung.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Insolvenzeröffnungsverfahren China UIG Sicherung des schuldnerischen Vermögens Gläubigerschutz.