Das Bundesarbeitsgericht hat sich von dem Prinzip der Tarifeinheit verabschiedet. Der Autor zeigt rechtliche Lösungsmöglichkeiten für den Umgang mit betrieblichen Tarifpluralitäten auf und geht der Frage nach, ob die in anderen Arbeitsrechtsordnungen praktizierten Kollisionsmechanismen als Vorbild für das deutsche Arbeitsrecht dienen können.
Die Zulassung betrieblicher Tarifpluralitäten durch das BAG führt zu zahlreichen rechtlichen Problemstellungen in der betrieblichen Praxis. Der Autor zeigt auf, welche Lösungsmechanismen die deutsche Arbeitsrechtsordnung hierfür de lege lata bereits vorhält und wo dagegen ein Tätigwerden des Gesetzgebers erforderlich ist. Hierfür untersucht er auch, wie ausländische Arbeitsrechtsordnungen mit betrieblichen Tarifpluralitäten verfahren und ob die dort zur Anwendung kommenden Verfahrensweisen und Kollisionsmechanismen als Vorbild für das deutsche Arbeitsrecht dienen können.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Bestandsaufnahme Tarifeinheit/Tarifpluralität Behandlung der sich aus der Tarifpluralität ergebenden Praxisprobleme Aufzeigung von Lösungsmöglichkeiten Rechtsvergleichung: wie werden betriebliche Tarifpluralitäten in England und Österreich behandelt/zugelassen/aufgelöst?