Der
Entzug der Fahrerlaubnis
durch das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde ist oft mit vielen Problemen im Alltag verbunden. Häufig gibt es Schwierigkeiten, den Arbeitsplatz zu erreichen und auch private Treffen werden komplizierter. Darüber hinaus drängen sich für den Betroffenen nach dem Führerscheinentzug auch viele Fragen auf. Er will nicht nur wissen, wann er seinen Führerschein wieder zurückerhält und am Straßenverkehr wieder teilnehmen kann, vor allem geht es auch darum, was er tun muss, damit ihm die
Fahrerlaubnis wieder erteilt
wird und ob er zu einer
medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
muss.
Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis ist die bisherige
Fahrberechtigung erloschen
und es muss ein
neuer Führerschein
bei der Behörde (Führerscheinstelle) beantragt werden. Beim Führerscheinentzug durch das Gericht wird regelmäßig auch eine
Sperrfrist
verhängt, innerhalb derer dem Betroffenen keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Erst nach Ablauf der Führerscheinsperre und dann auch noch frühestens sechs Monate nach deren Ablauf kann der
Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
gestellt werden. Vor der Neuerteilung muss die Behörde prüfen, ob der Antragsteller wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist, oder ob gegen dessen körperliche, geistige oder charakterliche Eignung oder seine Befähigung Bedenken bestehen. Vor allem beim Überschreiten der Promille-Grenze oder Drogen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr kann dies zweifelhaft sein. Bei Zweifeln an der Eignung kann die Fahrerlaubnisbehörde eine
medizinisch-psychologische Begutachtung (MPU)
bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung verlangen.
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