Privatautonomie gilt als das Grundprinzip des Privatrechts. Sophia Schamberg untersucht, wie der BGH dieses Prinzip in seinen Entscheidungen als Argument verwendet. Im Ergebnis weist sie nach, dass die Verwendungsweise kontextabhängig und der Gehalt des Prinzips historischen Wandlungen unterworfen ist.
Sophia Schamberg examines how the principle of private autonomy is used as an argument in the decision-making of the German Federal Court of Justice (BGH). She shows that the use of the private autonomy argument is context-dependent and that its understanding is subject to historical change. Privatautonomie gilt als Kernelement des Privatrechts. Gleichwohl besteht im wissenschaftlichen Schrifttum kein Konsens über seinen Gehalt. Was bedeutet es, wenn das Grundprinzip unserer Privatrechtsordnung seinerseits auf einem unsicheren Fundament steht? Sind Brüche in der Rechtsanwendung erkennbar oder gelingt es der Rechtsprechung, den Begriff der Privatautonomie operationalisierbar zu machen? Überlässt die Rechtsprechung die großen konzeptionellen Fragen der Wissenschaft oder wirkt sie an ihrer Beantwortung mit? Sophia Schamberg zeigt, dass der BGH im Laufe seiner Rechtsprechungstätigkeit kein kohärentes oder statisches Privatautonomie-Verständnis entwickelt hat, sondern Privatautonomie als Argument kontextabhängig verwendet wird und der Gehalt des Prinzips historischen Wandlungen unterworfen ist.