Weltweit vereinheitlichte, von privaten Organisationen geschaffene Musterverträge bestimmen die Vertragsgestaltung im grenzüberschreitenden Finanzverkehr. Torsten Kindt zeigt, dass das daraus entstehende transnationale Vertragsrecht in vielfältiger Weise mit dem staatlichen Recht verwoben bleibt. Er entwickelt Leitlinien für den Umgang mit musterbasierten transnationalen Verträgen im staatlichen Kollisions-, Vertrags- und Internationalen Zivilverfahrensrecht.
Weltweit vereinheitlichte Musterverträge bestimmen die Vertragsgestaltung im grenzüberschreitenden Finanzverkehr. Diese Musterverträge werden von privaten Organisationen wie der International Chamber of Commerce (ICC), der Loan Market Association (LMA) und der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) geschaffen. Torsten Kindt zeigt, dass auf Grundlage der Muster ein bereichsspezifisches transnationales Vertragsrecht entsteht, das jedoch auf vielfältige Weise mit dem staatlichen Recht verwoben bleibt. Er entwickelt Leitlinien für einen responsiven Umgang mit musterbasierten transnationalen Verträgen im staatlichen Kollisions-, Vertrags- und Internationalen Zivilverfahrensrecht, die auch über den Finanzbereich hinaus zu einem produktiven Zusammenwirken privater und staatlicher Ordnung beitragen können.
"Die Arbeit von Torsten Kindt ist überdies glänzend geschrieben und bietet dadurch ein Lesevergnügen, das bei der Literaturgattung rechtswissenschaftlicher Promotionen Seltenheitswert hat."
Patrick Ostendorf ZVglRWiss 124 (2025), 86-90
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Teil 1: Transnationale Ordnungsstrukturen im Finanzbereich
§ 1 Die Emergenz transnationaler Ordnungsstrukturen im Finanzbereich
§ 2 Die Rolle des staatlichen Rechts in transnationalen Ordnungsstrukturen
Teil 2: Privatrechtsdogmatische Rekonstruktion
§ 3 Der Begriff des transnationalen Vertrages als Verarbeitungsvorschlag
§ 4 Transnationale Verträge im Kollisionsrecht
§ 5 Transnationale Verträge im materiellen Vertragsrecht
§ 6 Transnationale Verträge im Internationalen Zivilverfahrensrecht
Schluss