
Entwicklung eines materiell- und verfahrensrechtlichen Konzepts eines Erblasserautonomieschutzes in Form eines gesamtheitlichen beweglichen Systems anhand einer speziellen Abschlusskontrolle nach § 138 Abs. 1 BGB zum Schutz der Testierfreiheit vor Drittbeeinflussung bei insbesondere altersbedingt typischen Gefährdungslagen.
Die Untersuchung beschäftigt sich mit der Notwendigkeit sowie der Entwicklung eines materiell- und verfahrensrechtlichen Konzepts zum Schutz der Testierfreiheit vor Drittbeeinflussung bei insbesondere altersbedingt typischen Gefährdungslagen. Schutzgegenstand bilden (noch) testierfähige Erblasser, welche aufgrund gesundheits- oder situationsbedingter Umstände an gewissen Widerstands- oder Rationalitätsdefiziten leiden und sich daher willensgeschwächt sowie verstärkt suggestibel gegenüber subtilem Beeinflussungsverhalten Dritter zeigen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass ein entsprechendes Schutzkonzept de lege lata durch eine richterliche Rechtsfortbildung anhand einer speziellen Abschlusskontrolle nach
138 Abs. 1 BGB gewährleistet werden kann. Hierfür wird ein Konzept vorgeschlagen, welches sowohl in materieller als auch in prozessualer Hinsicht ein gesamtheitliches bewegliches System des Erblasserautonomieschutzes gewährleistet.
Inhaltsverzeichnis
Schutzwürdigkeit der Testierfreiheit und altersbedingt typische Gefährdungslagen
Existenz und Wirksamkeit materiell-rechtlicher Schutzmechanismen
Prozessual effiziente Durchsetzung des Erblasserautonomieschutzes
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