
Das Werk befasst sich mit den europäischen Vorgaben der Investitionsprüfung. Zuletzt schuf die EU-ScreeningVO (EU (VO) 2019/452) Rahmenvorgaben sowie einen Kooperationsmechanismus. Im Mittelpunkt stehen die Kompetenzordnung im Hinblick auf die Gemeinsame Handelspolitik und die materiellen Grenzen durch die Kapitalverkehrsfreiheit.
Die Investitionskontrolle ist ein vergleichsweise neues Regulierungsinstrument, das rasant an Bedeutung gewinnt. Mit der Verordnung (EU) 2019/452 hat die Europäische Union erstmals einen Rahmen für nationale Investitionskontrollen verabschiedet und diese durch eine Rückermächtigung legalisiert. Die Arbeit untersucht die primärrechtlichen Vorgaben für Investitionskontrollen auf nationaler und europäischer Ebene, insbesondere im Hinblick auf die Kompetenzordnung und die Kapitalverkehrsfreiheit. Darüber hinaus werden die materiellen Vorgaben der Verordnung (EU) 2019/452 und der Kooperationsmechanismus zwischen Kommission und Mitgliedstaaten erörtert. Da es sich bei der Verordnung um einen ersten Vorstoß des Unionsgesetzgebers handelt, ist in naher Zukunft mit weiteren Entwicklungen zu rechnen.
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