
Vor dem Hintergrund einer Vielzahl von Gründungen deutsch-russischer Gemeinschaftsunternehmen seit dem Ende der Sowjetunion werden in der Arbeit Grundlagenvereinbarungen solcher Joint Ventures rechtsdogmatisch sowie im Hinblick auf Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmensleitung untersucht.
Seit dem Ende der Sowjetunion wurde im Rahmen eines lebhaften Wirtschaftsaustauschs zwischen Deutschland und Russland eine Vielzahl von Gemeinschaftsunternehmen gegründet. Zentrale rechtliche Bedeutung erlangte bei diesen die von den Mutterunternehmen privatautonom gestaltete Grundlagenvereinbarung. In dieser mussten widerstreitende Mutterinteressen, insbesondere hinsichtlich der Leitung des Gemeinschaftsunternehmens, der Einflussmöglichkeiten der Mütter sowie deren rechtliche Ausgestaltung zum Ausgleich gebracht werden. In der wissenschaftlichen Untersuchung werden diese Leitungsstrukturen erfasst und erläutert sowie mögliche Spannungen aufgezeigt. Die Untersuchungsergebnisse werden mit den Regelungen einer Muster-Grundlagenvereinbarung aus der Praxis verglichen. Vorangestellt wird eine umfassende rechtsdogmatische Betrachtung der Grundlagenvereinbarung im russischen Recht, u. a. hinsichtlich Rechtsnatur, Vertragstyp und zulässigem Regelungsinhalt vorgenommen.
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