
Die Arbeit untersucht die Eignung von Instrumenten des kollektiven Rechtschutzes als Baustein der Regulierung. Unter der Annahme, dass Kollektivverfahren einen Beitrag zur Normkonkretisierung und zur Normeinhaltung von Marktteilnehmern leisten können wurden verschiedene Varianten von Kollektivverfahren bezüglich ihrer Eignung untersucht.
Aufsehenerregende Massenereignisse wie der "Diesel-Skandal" haben dazu geführt, dass der kollektive Rechtsschutz wieder in den Mittelpunkt von (rechtlichen) Diskussionen gelangte. Mit dem VDuG wurde erst kürzlich ein "neues" Kollektivverfahren eingeführt. Die Frage der Notwendigkeit von Kollektivverfahren im deutschen Zivilprozess wird weiterhin kontrovers bewertet.
Die vorliegende Arbeit untersucht die Eignung von Kollektivverfahren als Baustein der Kapitalmarktregulierung. Unter der Annahme, dass der kollektive Rechtsschutz und darauffolgende Urteile einen Beitrag zur Normkonkretisierung und Normeinhaltung von Marktteilnehmern leisten können wurden verschiedene Varianten von Kollektivverfahren untersucht.
Im Rahmen dessen wurden die Anreizstrukturen analysiert und deren Effekte auf die verschiedenen Akteure des Verfahrens (Geschädigte, Beklagte, Anwälte, Gerichte) bewertet.
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