Berit Völzmann stellt den Zugang zu Gericht in einen demokratietheoretischen Kontext und arbeitet den Zugang zur Verwaltungsgerichtsbarkeit als Ermöglichung von Deliberation heraus. Sie zeigt die historischen Gründe für die Entwicklung des Systems subjektiven Rechtsschutzes und die zugrundeliegenden funktionalen Prämissen auf und analysiert die Schwächen des bisherigen Systems. Die aus dem demokratietheoretischen Zugriff gewonnenen Erkenntnisse vergleicht die Autorin mit dem Zugang zur gerichtlichen Verwaltungskontrolle in Frankreich und der Schweiz. Auch die bereits erfolgten Weiterungen der Zugangsmöglichkeit im deutschen System -originär nationaler, wie auch unional und völkerrechtlich angestoßener - werden demokratietheoretisch eingeordnet. Die Abhandlung mündet in einer Aktualisierung des Verwaltungsrechtsschutzes in der modernen Demokratie.
Inhaltsverzeichnis
Einführung: Gegenstand und Gang der Untersuchung
A. Dogmatische Konstruktion
B. Historische Wurzeln
C. Funktionale Prämissen
D. Systemimmanente Dysfunktionalitäten
A. Demokratietheoretische Perspektiven auf die Rolle von Gerichten
B. Gerichtsprozesse als Teil deliberativer Praxis
C. Zu einer deliberativen Funktion des Verwaltungsprozesses
D. Weiteres Vorgehen
A. Rahmen: Selektivität und Methode
B. Frankreich: Verwaltungsrechtsschutz als Schutz der objektiven Rechtsordnung
C. Schweiz: Faktische Betroffenheit als Voraussetzung des Zugangs zum Verwaltungsgericht innerhalb eines umfassend demokratisch verstandenen Staat
D. Fazit
A. Originär nationale Zugangserweiterungen
B. Unional und völkerrechtlich angestoßene Zugangserweiterungen
A. Aktualisierungsbedarf
B. Erweiterungen des Zugangs innerhalb des bestehenden Systems subjektiven Rechtsschutzes
C. Systemwandel
D. Fazit: Deliberation durch Verwaltungsrechtsschutz ermöglichen