Die Untersuchung versucht aufzuzeigen, dass das demokratische Legitimationsprinzip der Volkssouveränität keineswegs eine verfassungsrechtliche Organgestalt der Aktivbürgerschaft erzwingt. Damit rücken die Einzelnen mit ihren autonomen Willen in den Mittelpunkt der verfassungstheoretischen Untersuchung. Der Autor entfaltet die Volksgesetzgebung als staatliche Legislativgewalt, die ausgeübt und verantwortet wird durch staatliche Organe und Behörden. Diese Abstimmungsorgane sind an das Verfassungsrecht gebunden und für die Verfassungsmäßigkeit der volksbeschlossenen Gesetze verantwortlich. Dagegen sind die Stimmberechtigten bei der Teilnahme an plebiszitären Verfahren keiner Instanz verantwortlich und in ihrer autonomen Entscheidung frei. Unter dieser Grundanschauung erörtert der Autor u. a. die verfassungsrechtlichen Fragestellungen der konsultativen Volksbefragung, der Zulässigkeitsprüfung vor einem Volksbegehren und der quantitativen Erfolgsanforderungen (Quoren).
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Das Rechtssubjekt Staat als Gegenstand des Verfassungsrechts: Konstruktion der staatlichen Institution anhand der normativen Verfassung - Repräsentation als Ordnungsprinzip der normativen Verfassung - Infragestellung und Vermutung der Legitimität der staatlichen Institution - Legitimität von Hoheitsakten im demokratischen Rechtsstaat: Rationale Legitimität - Personale Legitimation durch politische Wahlverfahren - Legitimation durch Sachentscheidung unter Beteiligung der Bürger - Plebiszitäre Gesetzgebungsverfahren: Abstimmungsberechtigung - Befugnisse der Staatsorgane und Behörden bei plebiszitären Verfahren - Die legitimierende Kraft der Mehrheit.