In unternehmerischen Verhandlungen wird vor allem über Aspekte wie bessere Alterantivangebote, Interessen oder die Verfügbarkeit gelogen. Stefanie Jung untersucht aus rechtshistorischer, rechtsdogmatischer, rechtsvergleichender, rechtsökonomischer und empirischer Sicht, ob das deutsche Recht Verhandlern im unternehmerischen Kontext einen Spielraum für bestimmte Irreführungen gewährt bzw. gewähren sollte.
In business negotiations, deception is a fairly common practice and is aimed at influencing the negotiation outcome. Lies are primarily made about aspects such as better alternative offers, deadlines, the availability of a product, or the company's internal guidelines. The literature on business negotiations regards many of these lies relating to matters other than the subject matter of the contract and the price as acceptable business practices. Yet a first glance at Section 123 (1), 1. Alt. BGB (avoidance due to fraudulent misrepresentation) implies that intentional, causal misrepresentations are considered unlawful without exception. However, a study carried out for this work demonstrates that, for instance, German judges do not demand legal consequences for some of these lies. Against this backdrop, Stefanie Jung explores whether German law grants or should grant negotiators leeway to engage in certain misrepresentations in a business context. Drawing on legal history, legal dogmatics, comparative law, and economic as well as empirical arguments, she elaborates a nuanced solution for various types of deception. In unternehmerischen Verhandlungen sind Täuschungen durchaus verbreitet und zielen darauf ab, das Verhandlungsergebnis zu beeinflussen. Gelogen wird dabei vor allem über Aspekte wie bessere Alternativangebote, Deadlines, die Verfügbarkeit eines Produkts oder unternehmensinterne Vorgaben. Die Verhandlungsliteratur stuft viele dieser Lügen außerhalb des Vertragsgegenstands und des Preises als akzeptierte Geschäftspraxis ein. Ein erster Blick auf
123 Abs. 1, 1. Alt. BGB (Anfechtung wegen arglistiger Täuschung) legt hingegen nahe, dass vorsätzliche, kausal gewordene Täuschungen ausnahmslos als unrechtmäßig anzusehen sind. Eine für das Werk durchgeführte Studie zeigt allerdings, dass z. B. deutsche Richter für einige dieser Lügen keine rechtlichen Konsequenzen fordern. Stefanie Jung untersucht daher, ob das deutsche Recht Verhandlern im unternehmerischen Kontext einen Spielraum für bestimmte Irreführungen gewährt bzw. gewähren sollte. Auf Basis rechtshistorischer, rechtsdogmatischer, rechtsvergleichender, rechtsökonomischer und empirischer Argumente arbeitet sie eine differenzierte Lösung nach einzelnen Täuschungsgegenständen heraus.
Inhaltsverzeichnis
1. Teil Einleitung und Grundlagen
A. Einleitung
B. Begrifflichkeiten
C. Die Siegener Studie zu Lügen in Vertragsverhandlungen
2. Teil Der Status quo der unternehmerischen Praxis und des Rechts
A. Die Praxis von Täuschungen in unternehmerischen Vertragsverhandlungen
B. Rechtlicher Status quo in Deutschland
3. Teil Die Täuschungsproblematik aus rechtshistorischer und rechtsvergleichender Perspektive und die Konsequenzen für das deutsche Recht
A. Rechtshistorische Betrachtung
B. Rechtsvergleichende Perspektive
C. Die Betrachtung zentraler Regelungselemente aus rechtsvergleichender und rechtshistorischer Sicht
D. Weitere denkbare Regelungselemente
E. Ergebnisse des 3. Teils
4. Teil Wertungsmäßige Betrachtung, insbesondere für Deutschland
A. Potenzielle Wertungsfaktoren
B. Moralische Bewertung von Täuschungen in Vertragsverhandlungen
C. Das Rechtsgefühl bezüglich Täuschungen in Vertragsverhandlungen
D. Das Judiz zu Täuschungen in Vertragsverhandlungen
E. Zwischenergebnis zu Moralvorstellungen, Rechtsgefühl und Judiz
F. Die Bedeutung des Moralverständnisses, des Rechtsgefühls und des Judizes für das Recht sowie deren Verhältnis zueinander
G. Ökonomische Analyse von Täuschungen in Vertragsverhandlungen
H. Rechtliche Umfeldwertungen
I. Die Grenzziehung zwischen " listigen" und arglistigen Bluffs anhand von Täuschungsgegenständen - Zusammenfassung und Gesamtbewertung der erzielten Ergebnisse
5. Teil Konstruktive Lösung für Deutschland
A. Lösung de lege lata
B. Lösung de lege ferenda
6. Teil Ergebnisse
A. Das Ergebnis in a nutshell
B. Die Beantwortung der Forschungsfrage
C. Kritische Reflektion des erzielten Ergebnisses
D. Detaillierte Darstellung der erzielten Ergebnisse