Patrick Zurth entwirft ein am Deliktsrecht orientiertes Verständnis des negatorischen Anspruchs im deutschen Recht. Im Mittelpunkt steht der "Störer" als wichtigstes Tatbestandsmerkmal, den er unter historischen, ökonomischen und dogmatischen Gesichtspunkten analysiert und zu einem neuen Begriffsverständnis weiterentwickelt.
Although the German Civil Code (BGB) has contained injunctive relief for the protection of property rights in
1004 since its inception, numerous dogmatic problems still surround this provision. Patrick Zurth examines injunctive relief from a legal-historical, legal-economic, and legal-dogmatic perspective, developing a new understanding of the "disturber." This characteristic forms the central element of
1004 German Civil Code and also appears outside this norm in civil law, particularly in the case of so-called disturber liability in intellectual property and personality rights. The aim of this work is to deduce a uniform concept of disturbance across various sub-areas of private law. In particular, the proximity of injunctive relief to tort law is highlighted and the concept of disturbance in private law is further developed by including duties of conduct. Obwohl das BGB seit seiner Geburtsstunde mit
1004 einen negatorischen Anspruch zum Schutz des Sacheigentums enthält, ranken sich um diesen nach wie vor zahlreiche dogmatische Probleme. Patrick Zurth untersucht den negatorischen Anspruch aus rechtshistorischer, rechtsökonomischer und rechtsdogmatischer Perspektive und entwickelt dabei ein neues Verständnis des "Störers". Dieses Merkmal bildet den zentralen Tatbestand des
1004 BGB und tritt auch außerhalb dieser Norm im Zivilrecht in Erscheinung, insbesondere bei der sog. Störerhaftung im Immaterialgüter- und Persönlichkeitsrecht. Ziel der Arbeit ist es, über verschiedene Teilbereiche des Privatrechts hinweg einen einheitlichen Störerbegriff deduktiv herzuleiten. Dabei wird insbesondere die Nähe des negatorischen Anspruchs zum Deliktsrecht herausgestellt und der privatrechtliche Störerbegriff durch die Einbeziehung von Verhaltenspflichten weiterentwickelt.